mymuesli: geprüfte Bio-Qualität

Einige von Euch haben uns Emails geschrieben oder hier im Blog kommentiert, dass Sie gerne einen Nachweis für die Bio-Qualität unserer Zutaten hätten. Also haben wir uns schon wenige Tage nach unserem Launch dazu entschlossen, uns dem Kontrollverfahren der EG-Öko-Verordnung zu unterwerfen. Heute ist es nun soweit: Die Kontrollen verliefen reibungslos, wir sind kontrolliert biologisch, Kontrollstelle ist die ÖkoP GmbH in Straubing, Codenummer DE-037. Und was heißt das jetzt für Euch? Wer ist diese ÖkoP eigentlich?
Also am besten einmal von vorne. Und zunächst die Frage: Was bedeutet eigentlich bio?
In Deutschland darf man ein Produkt nicht ohne weiteres als Bio-Produkt bezeichnen, denn der Begriff ist geschützt. Auch wir konnten also bis heute nirgends schreiben, unser Müsli sei ein Bio-Müsli. Denn unsere Zutaten waren zwar biologisch, doch staatlich kontrolliert war das nicht. Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich ist ein Produkt dann biologisch, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Landbau stammen (bestimmte wenige Zusatzstoffe wären aber erlaubt). Und ökologischer Landbau bzw. ökologische Landwirtschaft ist die Herstellung von Nahrungsmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage möglichst naturnaher Produktionsmethoden und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes, sagt Wikipedia. Das wäre allerdings eine sehr weite Definition, die viele Unklarheiten zur Folge hätte. Also ist durch die schon erwähnte EG-Öko-Verordnung genau definiert, welche gesetzlichen Anforderungen ein Hersteller von Bio-Lebensmitteln bzw. ein Erzeuger zu beachten hat.
Und natürlich wird die Einhaltung dieser Verordnung auch kontrolliert: In Deutschland durch staatlich zugelassene Kontrollstellen, also Beliehene (wie zum Beispiel auch der TÜV), die staatliche Aufgaben erfüllen. Wie auch wir wendet man sich zunächst an eine solche Kontrollstelle und schließt einen Kontrollvertrag. Und damit stimmt man dem Standardkontrollprogramm zu. Kontrolliert werden zum Beispiel der Betrieb vor Ort, der Wareneingang, Bio-Qualität der Zutaten, Lieferscheine, Lagerhaltung usw. Dabei gibt es eine jährliche angemeldete Kontrolle und unangemeldete Spontankontrollen, nicht nur durch die Kontrollstelle selbst, sondern auch durch staatliche Behörden selbst.
22 Kontrollstellen gibt es in der Bundesrepublik derzeit, man kann sie anhand eines Codes zuordnen, der auf jedem Produkt eines kontrollierten Betriebes abgedruckt ist. Bei uns: DE-037. Bedeutet: Ökop-Gmbh Straubing, also fast hier um die Ecke. Die Kosten für die Kontrollen tragen die Unternehmen selbst. Übrigens: Auch die Kontrollstelle selbst wird regelmäßig kontrolliert.

Das Bio-Siegel

Neben der Angabe der Code-Nummer für die Kontrollstelle können nun auch Verpackungen seit 2001 mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. Demnach: Eine Auszeichnung des Produkts mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die dem Kontrollverfahren der EG-Öko-Verordnung unterliegen.

Eine Menge Aufwand, der sich aber lohnt. Denn hat man das Kontrollverfahren erst einmal ins Rollen gebracht, dann können sich Kunden der kontrollierten Unternehmen auch sicher sein, dass Bio-Qualität geliefert wird.