Teilnahmebedingungen:
Müsliboard - Gewinnspiel
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; wir machen das, weil wir Spaß daran haben, nicht um jemanden zu verärgern oder um uns mit ihm zu streiten. Vor allem nicht vor Gericht.
2. Veranstalter des Gewinnspiels ist die mymuesli GmbH, Sailerwöhr 16, 94032 Passau
3. Zeitraum des Gewinnspiels vom 04.07.2017 bis einschliesslich 18.07.2017 um 24:00 Uhr.
4. Die Gewinner werden per Zufall bestimmt und von uns im Anschluss an das Gewinnspiel über eine persönliche Email benachrichtigt. Voraussetzung für die Gewinnausschüttung ist, dass der Gewinner auf diese Nachricht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen reagiert.
5. Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit dem Eintragen der Email-Adresse auf der Gewinnspiel-Seite oder mit einer Email mit dem Betreff: "Müsliboard Gewinnspiel" an firmen@mymuesli.com.
6. Als Gewinn verlosen wir ein mymuesli-Muesliboard inkl. Erstausstattung mit 48x mymuesli2go im Wert von €231. Änderungen sind abhängig der Verfügbarkeit möglich. Keine Barauszahlung oder Kompensation möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Etwaige Ausnahmeregelungen in Absprache und mit Zustimmung der mymuesli GmbH sind im Einzelfall möglich.
7. Teilnahme nur innerhalb Deutschlands und Österreichs möglich. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Verlosung über 18 Jahre alt sein.
8. Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Unternehmen fortan über ausgewählte Geschäftsangebote der mymuesli GmbH kostenlos informiert wird. Eine Abmeldung vom mymuesli B2B-Newsletter ist jederzeit kostenfrei über die üblichen Kanäle möglich.
9. Die mymuesli GmbH behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu.
10. Der mymuesli GmbH haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
Viel Spaß!
Stand: August 2016